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Pflichten Vermieter möblierte Vermietung auf Zeit

Christine Kandler Von Christine Kandler
Wohnungsgeberbestätigung

Müssen Vermieter auch Mietern auf Zeit eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen?

Vermieter müssen grundsätzlich allen Mietern eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen. Auch Mietern auf Zeit. Dabei ist es egal, ob diese die möblierte Wohnung nur für zwei Monate oder für einen längeren Zeitraum gemietet haben. Es spielt auch keine Rolle, ob der Vermieter der Wohnung selbst Eigentümer oder Mieter der Wohnung ist.     

Wozu braucht der Mieter auf Zeit eine Wohnungsgeberbescheinigung?

Ohne Wohnungsgeberbescheinigung – keine Anmeldung

Die Wohnungsgeberbescheinigung ist für Mieter auf Zeit inzwischen wichtiger als der Mietvertrag. Ohne die Wohnungsgeberbescheinigung können Mieter sich nicht beim Bürgeramt anmelden. Laut Meldegesetz müssen sie dies aber innerhalb von zwei Wochen nach Einzug tun. Tun sie dies nicht, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Ohne Anmeldung – kein deutsches Bankkonto

Ohne Anmeldung kann ein Mieter, der aus dem Ausland kommt und nach Berlin zieht, kein Bankkonto in Deutschland eröffnen. Ein Bankkonto braucht er natürlich ganz unbedingt. Schließlich muss er sein Gehalt bekommen und natürlich auch die Miete bezahlen. Ohne Bankkonto kann der Mieter auch keine Kreditkarte beantragen.

Ohne Anmeldung – keine Steuernummer

Ohne die Anmeldung bekommt der Mieter aus dem Ausland in Deutschland keine Steuernummer. Das heißt, sein Gehalt kann nicht ausgerechnet und nicht ausgezahlt werden.

Ohne Anmeldung und Bankkonto – keine Schufa

Mieter aus dem Ausland, die nach Berlin ziehen, mieten immer übergangsweise eine möblierte Wohnung auf Zeit. Mit der Wohnungsgeberbestätigung können sie sich anmelden, mit der Anmeldung ein Bankkonto eröffnen und eine Kreditkarte beantragen. Nach ein paar Monaten haben diese Mieter haben diese Mieter auch eine „credit history“ in Deutschland und sie können eine Schufa Auskunft bekommen. Diese, zusammen mit einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, erlaubt den Mietern sich um eine eigene, unmöblierte Wohnung zu bewerben.

Ohne Anmeldung und Bankkonto – kein Handyvertrag, kein Bibliotheksausweis

Ohne Anmeldung bekommt der Mieter keinen Bibliotheksausweis und ohne Bankkonto auch keinen Handyvertrag.

Wann muss der Vermieter dem Mieter auf Zeit die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen?

Viele Mieter buchen schon  vor ihrem Umzug nach Berlin einen Termin auf dem Bürgeramt. Oder Relocator erledigen dies für Sie. Spätestens bei der Übergabe der Wohnung sollte der Vermieter dem Mieter die Wohnungsgeberbestätigung aushändigen.  
Vermieter sollten allerdings nicht bei Vertragsschluss sofort eine Wohnungsgeberbescheinigung dem Mieter zusenden, bzw. nicht bevor die erste Mieter und die Kaution bezahlt sind. Nur so hat der Vermieter die Sicherheit, dass der Mieter auch wirklich einzieht.

Welche Informationen muss der Vermieter in das Formular eintragen?

  • Meldeadresse des Vermieters
  • Meldeadresse des Eigentümers, falls es sich bei Vermieter und  Eigentümer nicht um dieselbe Person handelt
  • Adresse Mietobjekt
  • Name bzw. Namen Mieter
  • Einzugsdatum – nicht Datum des Vertragsabschlusses
  • Unterschrift des Vermieters

Wo finden Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung zum Ausfüllen?

Ein Blanko-Exemplar, das Sie online ausfüllen können, finden Sie auf der Website der Stadt Berlin – ganz unten, unter Formulare – Einzugsbestätigung: https://service.berlin.de/dienstleistung/120686/

Fazit

Vermieter sind verpflichtet, allen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Auch Mietern, die nur für wenige Monate eine möblierte Wohnung mieten.
Der Vermieter kann vom Mieter verlangen, dass er sich, nachdem er wieder ausgezogen ist, wieder ab – bzw. ummeldet.

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