Glossar Vermieter

Alle Fragen von A bis Z rund ums Zeitwohnen beantwortet

Endreinigung

Reinigungskonditionen vereinbaren bei Wohnen auf Zeit

Nach Auszug der Mieter auf Zeit sollte Ihre möblierte Wohnung auf jeden Fall gereinigt werden. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu schützen, sollte man mit dem Mieter vereinbaren, dass er die Wohnung in einem besenreinen Zustand verlässt. Sie sollten auch im Mietvertrag festlegen, ob er vor Auszug die Bettwäsche und Handtücher waschen und zum Trocknen aufhängen soll etc. Dadurch sparen Sie bzw. die Putzkraft viel Zeit und in der Regel ist die Wohnung dann am selben bzw. Folgetag fertig für den nächsten Mieter.

Die komplette Endreinigung sollten Sie dem Mieter jedoch nicht unbedingt überlassen, denn die Sauberkeitsansprüche sind unterschiedlich und der nächste Mieter möchte nicht unbedingt Haare im Bad, verkalkte Wasserhähne etc. antreffen.

Holzboden mit Wischer

Im Mietvertrag von Crocodilian können Sie die Kosten für die Endreinigung festlegen. Wir empfehlen, keine hohe Pauschale zu vereinbaren, denn dadurch bekommt der Mieter den Eindruck, dass er vor der Abreise alles liegen und stehen lassen kann weil er eine Art Hotelservice gebucht hat. Wir empfehlen entweder einen Stundenlohn zu vereinbaren und nach Aufwand abzurechnen oder eine Pauschale anzugeben und bei starker Verschmutzung Mehrkosten zu berechnen. All das können Sie im Mietvertrag eintragen. Dadurch vermeiden Sie Missverständnisse und Mieter werden die Wohnung in einem besseren Zustand verlassen, wenn klar ist, dass keine Putzflatrate vereinbart wurde.

Fensterreinigung bei Zeitvermietung

Vermieter können natürlich keinen Hotelservice bieten und es ist nicht möglich bzw. sinnvoll, zu jeder Jahreszeit oder bei jeder Witterung, nach dem Auszug eines Mieters die Fenster zu putzen. Entscheidend dafür, wie oft man die Reinigung durchführt, sollten der Aufwand und Verschmutzungsgrad der Fenster sein.