Glossar Vermieter
Alle Fragen von A bis Z rund ums Zeitwohnen beantwortet
A
I
T
Fernseher gehört zur Grundausstattung bei Vermietung auf Zeit
Ein Fernseher gehört zur Grundausstattung einer möblierten Wohnung, die auf Zeit vermietet wird - auch wenn man heutzutage bereits über das Internet fernsehen kann.
Sie sollten dem Mieter möglichst mehr als 3 oder 4 Programme bieten. Kabel oder DVB T2-Box sind Standard. Mieter aus dem Ausland haben auch oft ein Netflix Abo.

Ob es sich lohnt, weitere kostenpflichtige Programme wie z.B. das englische Programm von Sky oder der Telekom zu abonnieren, sollten Sie entscheiden. Den meisten Mietern ist dies nicht wichtig. Bevor Sie einen Mehrjahresvertrag mit einem dieser Anbieter abschließen, würden wir eher zur Anschaffung eines Blu-ray Spielers raten.
Tipps zum Fernseher
Zu klein sollte Ihr Gerät nach Möglichkeit nicht sein; meistens gibt jedoch der vorhandene Platz die Größe vor.
Achten Sie bitte auch darauf, dass unschöne Kabel möglichst hinter Kabelkanälen etc. versteckt werden. Unschöne Kabel an der Wand und Kabelsalat auf dem Fußboden beinträchtigen oft die Ästhetik eines Raumes.