Glossar Vermieter
Alle Fragen von A bis Z rund ums Zeitwohnen beantwortet
A
I
T
Gehört eine Spülmaschine zur Grundausstattung?
Eine Spülmaschine, auch ein kleineres Modell, in einer möblierten Wohnung auf Zeit, ist immer von Vorteil. Auch wenn Ihr Mieter nicht viel kocht. Bei höherwertigen Wohnungen und Wohnungen, die an Paare oder Familien vermietet werden, sollte eine Spülmaschine vorhanden sein.
Bei ganz günstigen Wohnungen und wenn der Platz begrenzt ist, wird der Mieter nicht unbedingt eine Spülmaschine erwarten. Wenn Sie Platzprobleme haben und nur Platz für ein Gerät vorhanden ist - Wasch – oder Spülmaschine, sollten Sie sich aber für die Waschmaschine entscheiden. Eine Waschmaschine gehört zur Grundausstattung.

Die Vorteile einer Spülmaschine in einer möblierten Wohnung auf Zeit:
- Bessere Vermietbarkeit.
Bei vielen Mietern ist eine Spülmaschine ein Muss-Kriterium - Energie-Ersparnis:
Maschinelles Spülen ist umweltfreundlicher als der Abwasch per Hand im Spülbecken - Weniger Aufwand bei der Endreinigung
Schlecht gespültes Geschirr und erhöhter Aufwand bei der Endreinigung wird vermieden
8 Tipps zur Ausstattung einer Küche für eine möblierte Wohnung finden Sie in unserem Vermieter-Blog