Glossar Mieter
Alle Fragen von A bis Z rund ums Zeitwohnen beantwortet
Verlängerungsoption
In a nutshell:
Mieter, die eine möblierte Wohnung auf Zeit mieten, möchten meistens flexibel sein. Denn man kann nie wissen, wie lange ein Projekt dauert, oder wann man eine eigene Wohnung findet. Deshalb sollten Sie mit dem Vermieter im Mietvertrag eine Verlängerungsoption vereinbaren.Volle Flexibilität beim Mietvertrag auf Zeit: Die Verlängerungsoption
Der Mietvertrag auf Zeit ist befristet und in den Mietvertrag wird ein Auszugsdatum eingetragen.
Sie können den Vertrag nicht vorher kündigen. Der Mietvertrag kann aber meistens verlängert werden. Sie bekommen dann einen Verlängerungsvertrag.

Sie können:
- Den Mietvertrag erst mal für einige Monate, bzw. für die Mindestmietdauer der Wohnung abschließen und mit dem Vermieter eine Verlängerungsoption vereinbaren
- Einen Monat vor Ablauf des Vertrags müssen Sie dem Vermieter und der Agentur Bescheid geben, ob Sie den Mietvertrag verlängern oder nicht.
Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, besteht die Gefahr, dass die Wohnung schon weitervermietet ist. - Wenn Sie eine Wohnung zur Untermiete mieten und der Hauptmieter die Wohnung im Anschluss selbst benötigt, können Sie den Vertrag natürlich nicht verlängern.
Wie wird die Verlängerungsoption vereinbart?
Im Mietvertrag von Crocodilian ist dafür bereits ein Abschnitt vorgesehen.
Das Thema Verlängerungsoption sollten Sie frühzeitig mit dem Vermieter absprechen. Der Vermieter muss wissen, um wie viele Monate Sie möglicherweise den Vertrag verlängern möchten. Wenn Sie sich nicht zurückmelden, besteht die Gefahr, dass die Wohnung dann weitervermietet wird. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie verlängern wollen, ganz unbedingt Sie aktiv werden müssen.
Können mehrere Verlängerungsoptionen vereinbart werden?
Auch das ist möglich. Vermieter möblierter Wohnungen verstehen natürlich, dass Mieter auf Zeit flexibel sein müssen und nicht immer Monate im Voraus planen können.
Mieter werden jedoch kaum ein Vermieter finden, der monateweise verlängert. Dies ist aufwändig und ergibt auch wenig Sinn, wenn der Mieter sowieso einen Monat vor Ablauf des Vertrages, eine weitere Verlängerungsoption vereinbaren muss, falls er länger mieten möchte. Wenn der Mieter nämlich erst 14 Tage vor Vertragsende Bescheid gibt, dass er auszieht, wird die Zeit für eine Anschlussvermietung knapp.