Crocodilian Blog
Der Zeitwohnen-Blog aus Berlin

Wer kann eine möblierte Wohnung in Berlin mieten? Und wer nicht?

Christine Kandler Von Christine Kandler
Checkliste für Vermietung

Welche Voraussetzungen muss der Mieter eine möblierten Wohnung auf Zeit in Berlin erfüllen?

Eine möblierte Wohnung auf Zeit zu mieten ist recht einfach. Natürlich muss der Mieter bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit ein Mietvertrag zustande kommen kann. Dazu gehört oft der Nachweis, dass er die Miete bezahlen kann. Das ist nachvollziehbar und logisch.
In Berlin muss der zukünftige Mieter zudem bestätigen, entweder im Mietvertrag oder in einer separaten Vereinbarung, dass er oder sie sich aus beruflichen Gründen in Berlin aufhält oder hier an einer Aus- oder Weiterbildung teilnimmt.
Bei Mietinteressenten führt dies manchmal zu Irritationen. Deshalb hier eine kurze Erklärung zu den Hintergründen.

Mieten möglich bei Umzug wegen des Jobs oder Studium in Berlin

In Berlin gibt es seit 2014 ein Gesetz, das die Vermietung von Wohnraum regelt, das sogenannte Zweckentfremdungsgesetz. Vermieter dürfen ihre Wohnung, egal ob möbliert oder unmöbliert, nur zu Wohnzwecken und nicht als Ferienwohnung oder Büro vermieten. Der Grund: Vor einigen Jahren ist die Zahl der Ferienwohnungen im Stadtzentrum explodiert und es gab keine freien Wohnungen mehr für diejenigen, die in der Stadt leben und arbeiten.

Nun sind die Bedingungen klar geregelt: Die Mindestmietdauer muss mindestens zwei Monate betragen und die Mieter müssen entweder nach Berlin kommen, um hier zu arbeite oder hier studieren, eine Fortbildung absolvieren – oder einen Sprachkurs besuchen.
Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass Vermieter an Touristen oder Personen vermieten, die sich aus rein privaten Gründen in Berlin aufhalten.
Wohnungen, die an Touristen etc. vermietet werden, gelten als Ferienwohnungen und sind genehmigungspflichtig.

Mieten nicht möglich für Touristen und all diejenigen, die nicht in Berlin arbeiten

Touristen, auch solche die sich über einen längeren Zeitraum in Berlin aufhalten und auch Personen, die andere in Berlin besuchen möchten, fallen nicht in die Gruppe derjenigen, die möbliert mieten dürfen. Sie sind sich nicht sicher, ob Sie unter diese Regelung fallen?

Vielleicht ziehen nach Berlin, haben aber noch keinen Arbeitsvertrag oder Sie möchten von Berlin aus remote arbeiten? Sprechen Sie mit Ihrer Zeitwohnagentur! Auch hier ist es oft möglich, eine Lösung zu finden.

Welche Alternativen gibt es für Personen, die nicht auf Zeit mieten dürfen

Serviced Apartment

Serviced Apartments sind ebenfalls Wohnungen auf Zeit. Zusätzlich werden noch weiteren Dienstleistungen (wie z.B. wöchentlicher Reinigungsservice etc.) angeboten.
Sie fallen nicht unter das Zweckentfremdungsverbot, denn bei Serviced Apartments handelt es sich eigentlich um Hotels. Meistens befinden Sie in einem Serviced Apartment Komplex.
Serviced Apartments können für jeden beliebigen Zeitraum gemietet werden. Der Mietpreis enthält immer 7% MwSt. und zudem müssen Personen, die nicht den Nachweis erbringen, dass sie sich aus beruflichen Gründen in Berlin aufhalten, zusätzlich eine Übernachtungssteuer (City Tax) bezahlen.
Serviced Apartments gibt es in allen Preiskategorien. In der Regel sind sie kleiner und viel teurer als möblierte Wohnungen auf Zeit.

Ferienwohnungen

Ferienwohnungen können ebenfalls für jeden beliebigen Zeitraum in Berlin gemietet werden. Neben der MwSt.,die im Mietpreis enthalten ist, muss der Mieter zusätzlich die City Tax bezahlen.
Meistens sind Ferienwohnungen weniger hochwertig möbliert und teurer als Wohnungen auf Zeit.

Die City Tax beträgt 5% des Bruttoübernachtungspreises. Sie muss für maximal 21 Tage bezahlt werden.

Zusammenfassung

Die Stadt Berlin möchte vermeiden, dass immer mehr Wohnungen zweckentfremdet vermietet werden. Für die Vermietung an Touristen brauchen Privatvermieter eine Genehmigung.
Bei möbliertem Wohnen auf Zeit liegt keine Zweckentfremdung vor, denn nur Personen, die nach Berlin ziehen, um hier zu arbeiten oder zu studieren und somit ohnehin Wohnraum benötigen, können übergangsweise möblierte Wohnungen auf Zeit mieten. Für alle anderen gibt es eine Vielzahl von Alternativen, nämlich Serviced Apartments (hotelartiges Wohnen in einer möblierten Wohnung) oder Ferienwohnungen.

Zurück zur Kategorie: | Der Zeitwohnblog | Für Mieter | Infos für Mieter einer möblierten Wohnung