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Rückerstattung der Kaution: So klappt es - 10 Tipps

Christine Kandler Von Christine Kandler
Verwüstete wohnung

Bei ungefähr 97% aller möblierten Vermietungen gibt es auch beim Auszug der Mieter keine größeren Probleme. Bei ca. 3% sieht es jedoch anders aus.
Das liegt nicht unbedingt am Vermieter. Der handelt in den seltensten Fällen in böser Absicht, wenn er nicht die gesamte Kaution an den Mieter rückerstattet. Mal ehrlich; Es gibt sie wirklich: Mieter möblierter Wohnungen, die ein Chaos hinterlassen.
Gott sei Dank passiert das nicht jeden Tag, sondern eher selten. Andernfalls hätten wir sicherlich schon den Job gewechselt.
Ab und zu sehen wir aber Fotos, die unmittelbar nach dem Auszug des Mieters gemacht wurden. Und diese Wohnungen müssen oft tagelang geputzt, renoviert und Teile des Inventars erneuert werden. Das kostet natürlich Geld.
Erstaunlicherweise behaupten die Mieter aber trotzdem so gut wie immer, die Wohnung in einem guten und ordentlichen Zustand verlassen zu haben.
Zeit für ein paar Tipps an Mieter damit es bei Auszug erst gar nicht zum Streit um die Kaution kommt.

Bitte keine Partys in Ihrem Zuhause auf Zeit

Berlin hat ein aufregendes Nachtleben. Von daher besteht ein Grund, in der gemieteten Wohnung zu feiern. Der Mieter ist nämlich auch für seine Gäste verantwortlich, vom allem dann, wenn diese Rotwein auf dem neuen hellen Designersofa verschütten. Beschwerden wegen Ruhestörung etc. möchte der Vermieter auch vermeiden, denn die Hausverwaltung wird sich in diesem Fall gleich an ihn wenden.

Keine Haustiere als Mitbewohner

Nicht alle Vermieter akzeptieren Haustiere in einer möblierten Wohnung. Wenn Sie Ihr Tier – Hund oder Katze – mitbringen möchten, sollten Sie im Vorfeld der Agentur Bescheid sagen.
Wir setzen uns dann mit dem Vermieter in Verbindung und fragen nach.
Wenn Sie sich allerdings erst eine Katze oder einen Hund anschaffen möchten, wenn Sie bereits in der Wohnung wohnen, sollten Sie den Vermieter um Erlaubnis fragen, denn die Haltung von Haustieren bedarf der Genehmigung. In einer unmöblierten Wohnung wird dies in der Regel genehmigt. Nicht aber in einer möblierten, denn das Risiko ist für den Vermieter viel zu groß. Falls er es doch erlauben sollte, kann es sein, dass er die Kaution erhöht. Was nachvollziehbar ist, denn Katzen haben oft destruktive Hobbys, und Hunde, die noch nicht stubenrein sind, ruinieren womöglich den Teppich, haaren, bellen den ganzen Tag etc. Auf jeden Fall sollten Sie alles mit dem Vermieter im Vorfeld absprechen. Weniger gut wäre, wenn er es erst bei Ihrem Auszug merkt und dann ein zerkratztes Sofa vorfindet.

Nicht unendlich viele Besucher

Vermieter vermieten eine möblierte Wohnung immer nur an eine bestimmte Anzahl von Mietern. Die Mieter werden auch namentlich im Vertrag erwähnt.
Als Mieter dürfen Sie natürlich Besuch haben. Auch Besuch, der in der Wohnung übernachtet. Aber natürlich sollte die möblierte Wohnung nicht hotelartig genutzt werden. Das heißt, Sie dürfen nicht ständig Besucher haben, die in der Wohnung wohnen. Wenn es in der Wohnung ein Schlafsofa gibt, können dort 1-2 Personen übernachten. Das ist okay. Nicht okay wäre jedoch eine ganze Reisegruppe, die auf dem Boden schläft.
Die Nebenkosten, die im Mietpreis enthalten sind, sind immer für eine begrenzte Anzahl von Mietern kalkuliert. Es ist also keine Flatrate.

Regelmäßiges Putzen

Als Mieter einer möblierten Wohnung bleibt es Ihnen nicht erspart, die Wohnung regelmäßig zu putzen. Entweder machen Sie es selbst oder Sie lassen putzen. EIne regelmäßige Reinigung ist wichtig. Wenn unregelmäßig oder nur sehr oberflächlich geputzt wird, wird die Endreinigung teurer. Womöglich muss dann sogar einiges ersetzt werden.
Sie solllten auf jeden Fall das Bettzeug und die Handtücher waschen. Falls Sie körbeweise Bettwäsche der Putzkraft überlassen, muss alles in die Reinigung. Dies verursach weitere Kosten. Es ist günstiger, wenn Sie jeweils nur einen gebrauchten Bettbezug und ein Handtuch pro Person hinterlassen. Bettbezüge und Handtüche müssen übrigens auch professionell gereinigt werden, wenn Flecken vorhanden sind.

Kein Illegales Up – Downloaden, Filesharing

So gut wie alle Wohnungen, die auf Zeit vermietet werden, haben Internet und W-Lan. Doch Vorsicht: Sie sollten nichts illegal up – oder downloaden. Die Wahrscheinlichkeit ist sonst groß, dass der Vermieter abgemahnt wird. Und das teuer werden. Der Vermieter kann allerdings nachweisen, dass Sie Mieter der Wohnung sind und somit haften Sie. In solch einem Fall ist es ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.

Geben Sie alle Schlüssel ab

Eigentlich selbstverständlich: Wenn Sie ausziehen müssen Sie sämtliche Schlüssel abgeben. Mitnehmen und später abgeben geht leider nicht. Der nächste Mieter fühlt sich nicht unbedingt sehr entspannt in der Wohnung, wenn noch weitere Schlüssel im Umlauf sind. Falls Sie nicht alle Schlüssel abgeben, kann der Vermieter als letzte Möglichkeit das Schloss austauschen.

Informieren Sie den Vermieter

Falls etwas in der Wohnung passiert oder kaputt geht, müssen Sie sofort den Vermieter benachrichtigen. Natürlich auch, wenn Sie nicht dafür verantwortlich sind. Im schlimmsten Fall handelt es sich im Wasserflecken an der Decke, undichte Rohre etc. In solch einem Fall müssen Sie weiteren Schaden abwenden und sicherstellen, dass der Vermieter oder die Hausverwaltung sofort reagieren kann.

Keine Energieverschwendung

Natürlich sollten Sie in der Wohnung nicht frieren, aber natürlich auch nicht die Heizung immer bis zum Anschlag aufdrehen und dann womöglich nur ein T-Shirt tragen. Achten Sie darauf, dass Sie keine Energie verschwenden und z.B. Stoßlüften und nicht die Fenster lange offen lassen. Im schlimmsten Fall, wenn Sie über einen längeren Zeitraum, z.B. ein Jahr, gemietet haben, wird der Vermieter womöglich eine Nachzahl verlangen, wenn der Energieverbrauch sich verdoppelt hat.

Lesen Sie den Mietvertrag

Alle vertraglichen Vereinbarungen stehen im Mietvertrag. Es hilft, wenn Mieter diesen auch lesen

Melden Sie alle Probleme und Schäden rechtzeitig - egal ob Sie verantwortlich sind oder nicht

Der Staubsauger ist kaputt, das Bild ist von der Wand gefallen das Glas zerbrochen. Alles keine Katastrophen. Melden Sie Schäden immer sofort. Und ganz besonder solche, die die Wohnung selbst betreffen, wie Wasserflecken an der Decke. Der Grund: Bei Wasser ist schnelles Handeln geboten, es muss sich sofort darum gekümmert werden. Bei anderen Schäden, wie z.B. dem Staubsauger, kann der Vermieter rechtzeitig einen neuen Staubsauger bestellen und an Ihre Adresse schicken. Sie können auch dem Vermieter erklären, wie Sie den Schaden festgestellt haben etc. Melden Sie Sdhäden nicht, hat der Vermieter einen größeren Aufwand, bzw. wenn erst die Putzkraft merkt, dass der Staubsauger nicht funktioniert, kann die Wohnung nicht gereinigt werden, der er noch nicht vor Ort ist etc. Wenn Sie den Schaden nicht melden, ist der Vermieter leichter geneigt, anzunehmen, dass Sie etwas vertuschen wollen.

Natürlich sollten Sie sich in einer möblierten Wohnung zuhause fühlen. Mieter sollten verantwortungsbewusst mit Ihrem Zuhause auf Zeit umgehen. Dadurch lässt sich Stress und Meinungsverschiedenheiten nach dem Auszug vermeiden.

Wenn Sie diese 10 Tipps befolgen, sollten Sie keine Problem mit dem Vermieter haben, wenn es um die Rückzahlung der Kaution geht.

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