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Gilt das neue Bestellerprinzip auch für Wohnen auf Zeit?

Christine Kandler Von Christine Kandler
Frau mit PC am Schreibtisch

Was verändert sich mit dem Bestellerprinzip für möblierte Wohnungen auf Zeit?

Am 1. Juni 2015 wird das neue Bestellerprinzip in kraft treten.Der Gesetzgeber hat nun festgelegt, dass nur mehr der Vermieter einen Makler oder eine Zeitwohnagentur beauftragen kann.

Vermieter einer möblierten Wohnung auf Zeit und auch die Agenturen müssen sich umstellen. Sinn und Zweck des Gesetzes war eigentlich, Dauermieter von Maklerkosten zu befreien. Egal wie man dazu steht – die Zeitvermietung richtet sich an ein völlig anderes Publikum: Firmen, Relocation Agenturen, ausländische Geschäftsleute, Professoren etc. gehören zu den Kunden von Wohnagenturen. Menschen, die sich beruflich für eine befristete Zeit in Berlin aufhalten und die gerne bereit sind, für den Service von Zeitwohnagenturen zu bezahlen. Das soziale Argument zieht hier nicht. Aber vom Gesetzgeber wurde dieser Unterschied leider nicht berücksichtigt.

Das Bestellerprinzip ist zudem sehr eng gefasst. Das heißt, kein Mieter kann ab Juni eine Agentur mehr beauftragen, für ihn eine passende Wohnung in einer bestimmten Lage und Ausstattungsniveau zu suchen. Kein Makler wird diesen Auftrag dann mehr annehmen. Denn ab Juni kann der Makler einem Mieter nur mehr Kosten in Rechnung stellen, wenn er ihm eine Wohnung vermittelt, die es bisher noch nicht in seinem Bestand hatte. Kein Makler wird seinen solchen Auftrag mehr annehmen, denn falls der Mieter die Wohnung nicht mietet, geht der Makler leer aus. Die Wohnung ist verbrannt und er kann sie keinem anderen Mieter mehr anbieten, denn jetzt hat er sie bereits in seinem Bestand. Der Makler kann auch keine anderen Vereinbarungen mit einem Mieter als Auftraggeber treffen, denn eine solche Vereinbarung würde als Umgehungsgeschäft gelten und wäre rechtswidrig. Auch wenn der Mieter dem zugestimmt hätte, könnte er die Kosten für die Beauftragung des Maklers einklagen.

Was bedeutet die Gesetzesänderung in der Praxis?

Wohnagenturen stellen in Zukunft dem Vermieter Ihre Leistung in Rechnung. Und nicht mehr dem Mieter. Da die Mietpreisbremse hier nicht gilt, kann der Vermieter seine Kosten natürlich auf die Gesamtmiete umlegen. Was nur logisch ist, denn schließlich ist es ein Unterschied, ob ein Vermieter einmal in 10 Jahren einen Makler bezahlt oder sich längerfristig eine Zeitwohnung zur Vermittlung anbietet.

Die gute Nachricht: Die Mietpreisbremse gilt nicht für möbliertes Wohnen auf Zeit

Bei der Vermietung auf Zeit bezahlt der Mieter einen Pauschalbetrag, in dem sämtliche Nebenkosten sowie Möblierungskosten etc. enthalten sind. Der Vermieter muss sich auch in Zukunft nicht am Mietspiegel orientieren, sondern kann den Mietpreis verlangen, den er auf dem Markt erzielt. Dieser ist auch oft davon abhängig, wie vielen Personen die Wohnung Platz bietet. Der Vermieter kann seine Kosten in die Miete mit einkalkulieren. Bei unbefristeter Vermietung geht das nicht. Auf den Websseiten der Agenturen werden ab Juni höhere Mietpreise – dann ohne Vermittlungsgebühr angezeigt.

Werden möblierte Wohnungen auf Zeit durch das neue Gesetz zu teuer?

Nein, denn letztendlich zahlt der Mieter genauso viel wie zuvor- Nur die Art der Abrechnung ist anders und leider etwas aufwändiger. Nach wie vor ist der Bedarf an guten möblierten Wohnungen groß und Geschäftsleute und Firmen sind auf diese Art von Unterkünften angewiesen.

Werden Vermieter künftig bevorzugt auf Internetportalen wie Immoscout, Immonet etc anbieten

Für Vermieter besteht kein Grund vor den bald höheren Mietpreisen, jetzt ohne Vermittlungsgebühr, Angst zu haben. Denn diese Preise hat der Mieter auch schon vorher bei erfolgreicher Vermittlung bezahlt. Einige Vermieter werden jetzt vielleicht versuchen, ihre Wohnung zum neuen Preis selbst über die genannten Portale zu vermieten. Aber warum sollten seriöse Mieter und Firmen, selbst nach Wohnungen im Netz suchen, wenn Sie eine Zeitwohnagenturen gut beraten werden, gutes und aussagekräfiges Bildmaterial erhalten und sich darauf verlassen können, dass eine dritte Partei den Vermietungsprozess koordiniert.

Fazit:

Im Grunde genommen ändert sich für Vermieter und Mieter von Wohnungen auf Zeit auch mit der neuen Gesetzgebung nicht so viel. Es gilt das Prinzip rechte Tasche, linke Tasche. Bisher waren Miete und Vermittlungsgebühr zwei getrennte Posten. Der Vermieter muss wird jetzt seine Kosten an den Mieter weitergeben, indem er die Miete um die Vermittlungsgebühr erhöht, was natürlich völlig legitim und nachvollziehbar ist, denn natürlich müssen die Kosten für Beratung, Organisation und Marketing immer an denjenigen weitergegeben werden, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt. Und dies ist auch legal.

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