Kaution bei möblierten Wohnungen auf Zeit
Muss ich bei der Wohnungen auf Zeit immer eine Kaution zahlen?
Ja. Eine Kaution ist auch bei Wohnen auf Zeit üblich. Sie dient dem Vermieter als Sicherheit, falls der Mieter die Miete nicht oder nicht in voller Höhe bezahlt und falls es zu Schäden in der Wohnung kommt, für die der Mieter verantwortlich ist. Zudem werden die Kosten für die Endreinigung mit der Kaution verrechnet.
In welcher Höhe ist die Kaution bei möblierten Wohnungen?
Die meisten Vermieter verlangen 1-2 Monatsmieten Kaution bei möblierten Wohnungen. Oft ist die Kautionshöhe abhängig von der Mietdauer. Wenn Sie eine möblierte Wohnung nur für 2 Monate mieten, ohne Verlängerungsoption, ist die Chance größer, dass der Vermieter nur eine Monatsmiete Kaution verlangt. Sollten Sie länger mieten, mehrere Monate oder gar ein ganzes Jahr, sollten sie mit zwei Monatsmieten Kaution rechnen.
Entscheidend für die Höhe der Kaution ist übrigens auch der Eindruck, den der Vermieter vom Mieter gewonnen hat.
Wann ist die Kaution fällig?
In der Regel bezahlen Sie die Kaution beim Abschluss des Mietvertrags. Die erste Miete wird vor Einzug fällig.
Wie bezahle ich die Kaution?
Bei den Vermietern von Wohnungen auf Zeit handelt es sich um Privatvermieter. Die Zahlung der Kaution und der Mieter erfolgt durch Banküberweisung oder Wiretransfer. Der Mieter muss hierbei die eventuell anfallenden Bankgebühren oder sonstige Kosten übernehmen.
Kann ich bei Wohnen auf Zeit auch eine Kautionsversicherung als Bürgschaft hinterlegen?
Kautionsversicherungen sind für unbefristete Mietverhältnisse gedacht, nicht für Wohnen auf Zeit.
Für Wohnen auf Zeit sind Kautionsversicherungen nicht erhältlich. Zudem sind die Kosten, die für den Mieter dabei anfallen, nicht unerheblich.
Muss ich die Miete des letzten Monats bezahlen, wenn ich eine Kaution hinterlegt habe?
Ja. Die Kaution darf auch bei Wohnen auf Zeit nicht abgewohnt werden. Das heißt, Sie müssen auch die Miete für den letzten Monat dem Vermieter überweisen. Die Kaution wird dann nach Auszug abgerechnet.
Wann bekomme ich die Kaution rückerstattet?
Die Kaution wird, falls keine Schäden vorhanden sind, spätestens ein Monat nach Auszug des Mieters rückerstattet. Falls der Mieter doch Schäden verursacht hat, kann es sein, dass die Kautionsabrechnung und Rückerstattung länger dauert.
Habe ich eine Garantie dafür, dass mir der Vermieter die Kaution zurückzahlt?
Die Erstattung der Kaution ist im Deutschen Mietrecht geregelt, von daher muss jeder Vermieter korrekt abrechnen und die Kaution (minus Gebühr für Endreinigung, etc.) an den Mieter erstatten. Achten Sie darauf, dass Sie dem Vermieter frühzeitig Ihre Bankverbindung mitteilen.
Es gibt nur wenige Fälle, in denen sich Mieter und Vermieter über die Rückerstattung der Kaution streiten. Bei Mietern, die die gemietete Wohnung kontinuierlich pflegen und verantwortungsvoll und achtsam mit der Ausstattung umgehen, gibt es in der Regel keine Probleme.
Was muss ich tun, wenn der Vermieter die Kaution nicht erstattet?
Falls Ihnen der Vermieter Ihrer Wohnung auf Zeit die Kaution nicht in der vereinbarten Frist rückerstattet, schicken Sie ihm am besten eine Erinnerung. Vermieter sind auch nur Menschen und versäumen ab und zu Fristen. Am besten, Sie sprechen das Thema Rückerstattung der Kaution bereits an, wenn Sie aus der Wohnung ausziehen.
Sollte der Vermieter auf widerholte Erinnerungen nicht reagieren, bitte geben Sie Crocodilian Bescheid.
Bekomme ich eine Kautionsabrechnung?
Ihr Vermieter sollte Ihnen transparent darlegen, wie die Kaution verrechnet wurde, z.B. Kosten für die Endreinigung etc. Sprechen Sie am besten mit Ihrem Vermieter vor Auszug aus der Wohnung und klären Sie, in welchem Zustand Sie die Wohnung hinterlassen sollen.
Laut Mietvertrag sind Mieter dazu verpflichtet, die Wohnung kontinuierlich zu pflegen und sauber zu halten. Falls ein Mieter dem nicht nachkommt und z.B. bei einer Endreinigung grober Schmutz, z.B. Backofen, Herd, Verkalkungen im Bad etc. entfernt werden muss, kann die Endreinigung entsprechend teuer werden.
Was soll ich machen, wenn etwas in der Wohnung kaputt geht?
Sollte etwas kaputt gehen, während Sie in den Wohnung wohnen, sagen Sie bitte umgehend dem Vermieter Bescheid. Auch das gehört zu den Pflichten des Mieters laut Mietvertrag, Schäden zu melden. Egal ob Sie selbst schuld sind oder nicht. Passiert mal etwas, ist das nicht weiter schlimm. Solange Sie in der Wohnung wohnen, ist eine Reparatur schneller zu organisieren als nach Ihrem Auszug.
Die meisten Vermieter sind nette Menschen und man kann mit ihnen über alles reden.
Steht fest, dass Sie den Schaden verursacht haben, sind Sie natürlich auch dafür verantwortlich. Bei größeren Schäden kommt eine Haftpflichtversicherung dafür auf, falls Sie eine solche abgeschlossen haben. Bei kleineren Schäden empfiehlt es sich, selbst zu bezahlen.
Eine Haftpflichtversicherung schützt Mieter übrigens auch vor ungerechtfertigten Ansprüchen durch den Vermieter.
Der Vermieter kann bei Schäden, die der Mieter verursacht hat, die Reparatur in Rechnung stellen. Den Neuwert kann er dem Mieter, falls etwas neu gekauft wird, allerdings nicht berechnen.
Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich einfach an uns.
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