Wohnungsgeberbestätigung- ein wichtiges Dokument für Mieter
Wohnungsgeberbestätigung für jede Vermietung
Die Wohnungsgeberbestätigung ist ein wichtiges Dokument für den Mieter. Fast wichtiger noch als der Mietvertrag.
Bereits am 1. November 2015 ist das neue Bundesmeldegesetz in Kraft getreten. Mieter müssen jetzt bei An – oder Ummeldung auf dem Bürgeramt eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Der Grund: In Zukunft sollen dadurch Scheinanmeldungen verhindert werden. Dieses Gesetz gilt auch für das Zeitwohnen. Mieter, die bereits in Deutschland gemeldet sind, müssen sich erst anmelden, wenn sie länger als 6 Monate in Berlin leben. Bei denjenigen, die direkt aus dem Ausland kommen, sind es drei Monate. Bei kürzeren Aufenthalten ist eine Anmeldung nicht nötig.
Vermieter
Was sind die Pflichten des Vermieters?
Der Vermieter einer Wohnung auf Zeit muss dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung ausstellen und unterschreiben. Tut er dies nicht, kann sich der Mieter nicht anmelden. Ohne Anmeldung kann der Mieter oft kein Bankkonto eröffnen, er bekommt keine Steuer ID, kein Handy- und auch kein Vertrag in einem Fitnessstudio. Die Bestätigung des Vermieters ist für den Mieter also sehr wichtig. Daher sollten Sie die Wohnungsgeberbestätigung immer umgehend dem Mieter zur Verfügung stellen. Sie sollten auch berücksichtigen, dass Mieter oft länger auf einen Termin beim Bürgeramt warten müssen. Falls sie diesen nicht wahrnehmen können, nur weil die Wohnungsgeberbestätigung fehlt, ist dies sehr ärgerlich. Und nicht unbedingt der Beginn eines harmonischen Mietverhältnisses.
Der Vermieter ist übrigens nicht dazu verpflichtet, zu prüfen, ob sich ihr Mieter anmelden muss oder nicht. Dies ist Sache des Mieters.
Was passiert, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung nicht ausfüllt?
Der Vermieter begeht dann eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 1000 Euro Strafe geahndet werden kann.
Welche Informationen enthält die Wohnungsgeberbestätigung?
Der Vermieter oder die Verwaltung, die in seinem Namen handelt, muss folgende Informationen eintragen:
- Name des Vermieters
und- falls Vermieter und Eigentümer nicht identisch sein sollten: Name des Eigentümers - Adresse
- Adresse der Wohnung
- Tag des Einzugs
- Namen der Personen, die angemeldet werden
Muss der Vermieter auch den Auszug bestätigen?
Nein. Der Mieter muss sich ab- bzw. ummelden. Der Vermieter muss dies jedoch nicht bestätigen.
Mieter
Was muss der Zeitmieter tun?
Der Mieter muss selbst klären, ob er sich anmelden muss. Wenn ja, muss er den Vermieter dazu auffordern, ihm eine Wohnungsgeberbestätigung zukommen zu lassen.
Es gelten unterschiedliche Regelungen. Entscheidend ist, ob jemand bereits in Deutschland gemeldet ist oder nicht.
Ist der Mieter schon irgendwo in Deutschland gemeldet und mietet für maximal 6 Monate, dann muss er nichts tun. Verlängert er den Mietvertrag dann nach den 6 Monaten erneut, muss er sich anmelden. Und zwar innerhalb von zwei Wochen nach Überschreiten der 6 Monate.
Wenn der Mieter im Ausland gemeldet ist und länger als 3 Monate mietet, muss er sich innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsbeginn anmelden. Auch hier gilt: Falls der Mieter erst mal nur für 2 Monate mietet und dann um weitere zwei Monate verlängert, muss er sich ebenfalls anmelden.
Was passiert, wenn der Mieter nicht rechtzeitig einen Termin beim Bürgeramt bekommt?
Oft gibt es lange Wartezeiten für einen Termin beim Bürgeramt.
Schneller geht es, wenn Sie flexibel sind und bereit sind, Termine in anderen Gegenden Berlins zu akzeptieren (z.B: Spandau). Normalerweise können Sie nach freien Terminen online suchen und buchen, in Zeiten von Corona wird dieser Service leider nicht angeboten.
Oft bekommt man auch kurzfristig Termine, falls jemand abgesagt hat. Ein Anruf lohnt auf jeden Fall. Bürgertelefon: (0)30 115
Akzeptiert das Einwohnermeldeamt auch gescannte Wohnungsgeberbestätigungen?
Ja. Die Bestätigung muss nicht im Original vorliegen. Wichtig ist, dass der Vermieter die Bescheinigung unterschrieben hat.
Was passiert, wenn der Vermieter keine Wohnungsgeberbestätigung ausfüllt?
Das Gesetzt verpflichtet den Vermieter dazu und er muss es dem Mieter auf Wunsch zukommen lassen. Ansonsten begeht der Vermieter eine Ordnungswidrigkeit. Ebenso wie der Mieter, der sich nicht anmeldet. Beides kann mit Geldstrafen geahndet werden.
Sie sollten dem Vermieter allerdings ein wenig Zeit geben, um Ihnen die Bestätigung zukommen zu lassen oder ihn gleich bei Vertragsschluss darüber informieren. Sie sollten nicht erst ein oder zwei Tage vor Ihrem Termin beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Welche Dokumente braucht der Mieter für eine Anmeldung?
- Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag
- Wohnungsgeberbestätigung
- eventuell: Visa oder Aufenthaltsbestätigung
- bei erstmaliger Anmeldung in Deutschland: eventuell Personenstandsurkunden (Heiratsurkunde,Geburtsurkunde)
Was muss der Mieter tun, wenn er aus einer Wohnung auszieht?
Der Mieter muss sich ab- bzw. ummelden. Dafür brauchen Sie keine Bescheinigung vom Vermieter.
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